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Unsere Position zur Jugendweihe
in der DDR
Die Jugendweihe zählt auch 17 Jahre nach dem Anschluss der
DDR an die Bundesrepublik noch immer zu den Konflikt-, wenn nicht gar
zu den
Reizthemen des Vereinigungsprozesses. Entgegen allen Prognosen blieb
sie in
Ostdeutschland präsent und populär. Dieses
Phänomen allein als Ausdruck
erzwungener Verweltlichung und antireligiöser Indoktrination
der
DDR-Gesellschaft zu interpretieren, wie es in der öffentlichen
Meinungsbildung
nicht selten geschieht, greift als Erklärungsmuster ebenso
wenig, wie Reduktion
der Geschichte der Jugendweihe auf ihre Entwicklungsphase in der DDR.
Vor
diesem Hintergrund soll im Folgenden versucht werden, Jugendweihe in
ihrer
Geschichte zu begreifen und ihre Entwicklung im Überblick zu
skizzieren.
1.
Anfänge der Jugendweihe in Deutschland
Die
Aufklärung hatte nicht nur die Trennung der geistigen
Kultur von Religion und Kirche vorbereitet, sondern auch erste
institutionelle
Vereinigungen (Freimaurer, Druidenorden) ermöglicht, die sich
unabhängig von
der Amtskirche entwickelten. Die Entstehung freireligiöser
Gemeinden und die
Abkehr einer Minderheit des Volkes von der Religion und Kirche hatten
dazu
beigetragen, dass man mit dem sogenannten März-Edikt von 1847
in Preußen aus
der Kirche austreten konnte. In ihrem Umfeld entstand am 20. Mai 1852
die erste
Jugendweihe in Deutschland. Ihr Gründungsvater war Eduard
Baltzer aus
Nordhausen. Er prägte nicht nur den Namen Jugendweihe, sondern
führte selbst
Jugendweihen durch. Baltzer, Pfarrer, Demokrat, Abgeordneter der ersten
deutschen Nationalversammlung, die 1848 in der Frankfurter Paulskirche
tagte,
trat für soziale Gerechtigkeit, Solidarität und
Menschlichkeit ein, wollte eine
Entfaltung des Menschen frei von kirchlichen Dogmen.
Im
letzten Drittel des 19. Jahrhunderts verband sich die Entwicklung der
Jugendweihe zunehmend mit der Arbeiterbewegung in Deutschland. Die
freireligiösen Gemeinden und der 1881 gegründete
„Deutsche Freidenkerverband“
erhielten mit der industriellen Entwicklung viel Zustrom aus
aufgeklärten
Arbeiterkreisen. 1889 in Berlin und 1890 in Hamburg fanden erste
proletarische
Jugendweihen statt.
Die
Jugendweihen wurden zu einem festen Bestandteil weltlicher Festkultur.
Es ging
den verschiedenen Veranstaltern darum, die schulentlassenen
Mädchen und Jungen
feierlich in den Kreis der Erwachsenen aufzunehmen und sie durch den
Jugendunterricht oder durch Kurse auf das spätere Leben
vorzubereiten,
humanistische Werte zu vermitteln und sie in die jeweiligen
politischen,
sozialen und kulturellen Lebenswelten zu integrieren.
Mit
dem Machtantritt des deutschen Faschismus wurde dieser Tradition
rigoros ein
Ende gesetzt. Bereits am 28. Februar 1933 wurde durch die Verordnung
des
Reichspräsidenten „Zum Schutz von Volk und
Staat“ auch die Jugendweihen
verboten. Danach konnten nur noch vereinzelt Jugendweihen illegal
stattfinden.
2.
Jugendweihe in der DDR
Die in der DDR seit 1954 kontinuierlich
durchgeführte
Jugendweihe besitzt eine spezifische ostdeutsche Vorgeschichte. Nach
der
Befreiung vom Faschismus knüpften ehemalige
Funktionäre und Mitglieder der KPD,
der SPD, der freireligiösen Gemeinden und der freidenkerischen
Verbände an
Erfahrungen an, die sie selbst mit der Jugendweihe bis zum Ende der
Weimarer
Republik erlebt oder mitgestaltet hatten. Nunmehr war es nicht nur
möglich,
sondern auch nötig, junge Menschen, Kriegskinder, Waisen und
Halbwaisen im
Geiste des Humanismus, der Aufklärung und des Antifaschismus
zu erziehen und zu
bilden. So fanden in den Nachkriegsjahren, durch sich neu
konstituierende
freireligiöse und freidenkerische Kreise ausgerichtet, sowohl
in den Westzonen
wie in der sowjetischen Besatzungszone Jugendfeiern statt. Die FDJ,
1946 als
zunächst überparteiliche Jugendorganisation
gegründet, warb für Grundrechte der
jungen Generation, wie das Recht auf Bildung, auf Arbeit, auf Erholung
und
politische Mitbestimmung und verstand sich als einheitliche
Jugendorganisation
in der auch junge Christen ihre Heimat finden sollten.
Ab
1949 organisierte die SED in der DDR Schulentlassungsfeiern, die neben
den
kirchlichen Feiern wirkten. Die traditionellen Jugendweihefeiern waren
in ein
politisches Machtvakuum geraten. Einerseits waren sie und ihre
Träger plural
organisiert, ideologisch nicht auf die marxistische Weltanschauung
fixiert.
Durch ihre regionale und lokale Gebundenheit, in dem sie
eigenständig vor Ort
organisiert wurden, waren sie in hohem Maße frei von
zentralistischen
Einflussnahmen. Zugleich gebot die Rücksichtnahme auf die sich
ausformende
Bündnispolitik, Spannungen zwischen Kirche und Staat zu
vermeiden. Vor diesem
Hintergrund lehnte im Februar 1950 das Zentralkomitee der SED die
Mitwirkung
der Partei, der Gewerkschaften und der FDJ an Jugendweihen im Sinne der
früheren Freidenkerverbände ab. Zum Abschluss der
Schulzeit sollten stattdessen
große Schulfeiern zur Entlassung der Schüler
stattfinden, von den Schulämtern
und der FDJ gemeinsam organisiert.
Anfang
der 50er Jahre verschärfte sich die internationale Lage und
auch das Verhältnis
zwischen beiden deutschen Staaten verschlechterte sich. Der von der 2.
Parteikonferenz der SED im Juni 1952
verkündete Übergang zur Schaffung der Grundlagen des
Sozialismus war damit
verbunden, dass sich die politisch-ideologischen Auseinandersetzungen
in der
DDR verstärkten. Zunehmende feindliche Aktivitäten
gegen die DDR sowie
fehlerhafte Entscheidungen der Partei- und Staatsführung
verschlechterten die
innere Lage und führten zu den Ereignissen des 17. Juni 1953.
Die Korrektur von
Fehlern und der von der SED verkündete neue Kurs
führten zu grundlegenden
Verbesserungen sowie zu Überlegungen für eine
wirksamere staatsbürgerliche
Erziehung der Heranwachsenden.
Im
Zusammenhang damit kam die Führung der SED zu dem Schluss, die
Tradition der
Jugendweihe in veränderter Gestalt zu neuem Leben zu erwecken.
Am 6. Juli 1954
beschloss das Politbüro der SED, dass bis zum 9. November 1954
ein Zentraler
Ausschuss für Jugendweihe zu bilden sei. Dementsprechend
wandten sich am 14.
November 1954 namhafte Persönlichkeiten mit einem Aufruf an
die Öffentlichkeit,
in dem sie die Nützlichkeit der Jugendweihe
begründeten und für die Teilnahme
an ihr warben. Aus dem Staatshaushalt wurden
notwendige finanzielle Mittel zur
Verfügung gestellt. 1955 fanden die ersten Jugendweihen in der
DDR statt.
Obwohl
die Jugendweihe von Beginn an für allen Jugendlichen
unabhängig von ihrer
Weltanschauung und religiösen Bindung offen war,
führte ihre Durchsetzung
vielerorts zu Auseinandersetzungen. Christliche Jugendliche, die
anfangs in der
FDJ eine politische Heimat zu finden hofften, wurden zunehmend an den
Rand
gedrängt und waren nicht selten Repressionen ausgesetzt. Die
Auseinandersetzungen kulminierten, wenn die Teilnahme an der
Jugendweihe als
JA-Stimme und die Nichtteilnahme als NEIN-Stimme zur sozialistischen
Ordnung in
der DDR gewertet wurde. Folglich entwickelte sich an vielen Stellen ein
„freiwilliger Zwang“. Und wer sich ihm nicht
beugte, hatte möglicherweise mit
Konsequenzen, wie etwa nicht zur Erweiterten Oberschule zu
dürfen oder bestimmte
Lehrberufe nicht ergreifen zu können, zu rechnen. Aber auch
von kirchlicher
Seite wurde Druck ausgeübt. Die evangelische Kirche, auf ihr
volkskirchliches
Erbe vertrauend, konstruierte eine Unvereinbarkeit zwischen Jugendweihe
und
Konfirmation. Jugendliche die sich für die Jugendweihe
entschieden, wurden von
der Konfirmation ausgeschlossen. Die katholische Kirche hielt bis 1989
an der
Unvereinbarkeit von Kommunion und Jugendweihe fest.
In
dieser Situation fand der Aufruf zur Jugendweihe nur
zögerliche Resonanz. Von
den geplanten 100.000 Teilnehmern kamen 1955 nur 52.322, das entsprach
17,7 %
der 14jährigen im Land. Doch schon 1960 nahmen bereits 87,8 %
und 1988 97,3 %
aller Mädchen und Jungen der 8. Klasse an der Jugendweihe
teil.
Die
Jugendweihe entwickelte sich zu einem Höhepunkt im Leben
vieler Familien,
geeignet, den Heranwachsenden das Ausklingen der Kindheit und das
Hineinwachsen
in den Status des Erwachsenen bewusst zu machen. Mehr als 300.000
ehrenamtliche
Helfer aus allen Schichten der Bevölkerung
unterstützten seit Ende der
fünfziger Jahre die Ausschüsse für
Jugendweihe und wirkten mit an in Erinnerung
bleibenden und prägenden Feiern zur Jugendweihe und
Jugendstunden.
Vorbereitungsveranstaltungen,
Jugendstunden genannt, gaben den Teilnehmern Antworten auf sie
bewegende
Lebensfragen. Die in 10 Themenkomplexen angelegten Jugendstunden
sollten der
Herausbildung eines sozialistischen Bewusstseins dienen. Die Umsetzung
der
Inhalte war entscheidend vom Standpunkt und der Persönlichkeit
des Jugendstundenleiters
und des Gesprächspartners geprägt. Schon aufgrund der
Herkunft und Professionen
der 80.000 Gesprächsleiter war der Bezug zum realen leben
stets gegeben.
Engagierte Eltern, Jugendstundenleiter, Festredner, Berufs- und
Laienkünstler,
Gesprächspartner aus allen Bereichen des gesellschaftlichen
Lebens
organisierten Betriebsbesichtigungen, die Teilnahme an
Gerichtsverhandlungen,
Besuche in antifaschistischen Gedenkstätten, Theaterbesuche,
Diskotheken,
Modenschauen, Typberatungen und den Besuch von
Künstlerateliers. So wurden
Neugier und Entdeckungsfreude geweckt und Erlebnisse geschaffen, welche
oft
unterhaltsamer als Schulunterricht waren. Trotz oft
fragwürdiger ideologischer
Aufladungen war die Jugendweihe für die Mädchen und
Jungen Teil ihrer weltanschaulichen
und charakterlichen Bildung und Erziehung sowie eine
Möglichkeit zu
vielseitigen Erlebnissen während der Jugendstunden.
Wer
die Jugendweihe in der DDR – die über 35 Jahre
begangen wurde – einseitig
diffamiert, verkennt nicht nur, dass zwei Generationen durch sie
mehrheitlich
positiv geprägt wurden, sondern diskreditiert viele Menschen,
die ehrlich und
engagiert wirkten, der heranwachsenden Generation eigene
Identität,
humanistische und antifaschistische Werte zu vermitteln und
Perspektiven
aufzuzeigen. Gleichzeitig ignoriert er die souveräne
Entscheidung der Mehrzahl
der Familien, eigenständig zu bestimmen, in welcher Art und
Weise Jugendliche
den Initiationsritus des Erwachsenwerdens begehen.
In
der gesamten Zeit des Wirkens der Jugendweihe in der DDR von 1955 bis
1990
erlebten mehr als 7 Millionen Mädchen und Jungen die
Jugendweihe. An diesen
Feiern nahmen über all die Jahre etwa 60 Millionen
Gäste teil.
3.
Jugendweihe im Umbruch und Aufbruch
Im Herbst 1989, wo sich 172.000
Mädchen und Jungen für die
Jugendweihe im Frühjahr 1990 angemeldet hatten, befand sich
die DDR in einer
tiefen Krise, es
zeichnete sich die
Gefahr ihres Untergangs ab. Leidenschaftlich und kontrovers wurde in
den Jugendweiheausschüssen
auf allen Ebenen um notwendige inhaltliche und organisatorische
Veränderungen
gestritten. Jugendweihe sollte nicht mehr durch die Politik einer
einzigen
Partei bestimmt werden. Sie zeitgemäß und modern
für die jungen Menschen
anzubieten, erforderte, das aus der Zeit des Kalten Krieges stammende
Gelöbnis
abzuschaffen, das Jugendstundenprogramm zu verändern, das
Geschenkbuch „Vom
Sinn des Lebens“ völlig neu zu erarbeiten und
zentralistische Führung
aufzugeben.
Am
9. Juni 1990 gründete sich die Interessenvereinigung
Jugendweihe e. V. mit der
Intention, dass für die Jugendweihe das Prinzip der
Freiwilligkeit der
Teilnahme und ihre Unabhängigkeit von Weltanschauung,
Religion, Nationalität,
Staatsangehörigkeit, ethnischer Gemeinschaft und politischer
Organisiertheit
gilt. Die Jugendweihe ist offen für alle, die sie
wünschen.
Seit
dem Beitritt der in Ostdeutschland neu konstituierten Länder
zur BRD im Jahre
1990 haben sich weitere Träger etabliert, die alternativ zur
Kirche ein breites
Angebot zur feierlich, ritualisierten Aufnahme der Heranwachsenden in
die
Erwachsenenwelt unterbreiten.
Politisch
erscheint Jugendweihe in Ostdeutschland längst von ihrer
konkreten
DDR-Tradition abgekoppelt. Als Teil einer spezifischen und mentalen
Identität
indessen hat sie nicht nur Bestand, sondern sich nach
Anfangsschwierigkeiten
wieder zu einer stark gefragten Veranstaltung entwickelt. Ungeachtet
verschiedener Anbieter mit gewissen programmatischen Unterschieden
bleibt die
Jugendweihe weiterhin eine Bereicherung gesamtdeutscher Kultur und
Sozialisation,
sollte als solche allseitig akzeptiert und als Bestandteil der inneren
Einheit
unseres Landes verstanden werden.
Literaturhinweise:
Joachim
Chowanski/Rolf Dreier: Die Jugendweihe – Eine
Kulturgeschichte seit 1852,
Edition Ost, Berlin 2000
Ute
Mohrmann: Ritualisierte Lebensstationen. In: Elm, Lothar (hrsg.):
Ansichten zur
Geschichte der DDR, Bd. VII, Bonn/Berlin 1997, S. 103-122
Rolf
Dreier/Joachim Chowanski: Jahrbuch für Pädagogik
2005/Religion-Staat-Bildung,
S. 195-207, Verlag Peter Lang, Europäischer Verlag der
Wissenschaften,
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien
Handbuch
zur Jugendweihe, hrsg. vom Zentralen Ausschuss für Jugendweihe
der DDR, Berlin
1986
Offener Brief
an alle Mitglieder und Helfer der Ausschüsse für
Jugendweihe in der DDR und ihre Kommissionen, die Eltern und
Pädagogen, 15.
November 1989 (Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im
Bundesarchiv, Berlin) |